MOBILITÄT: Zweirad
Blaues Versicherungskennzeichen gilt ab 1. März
Frankfurt am Main (HE), 27.02.2024
Ab 1. März müssen Mofas und Mopeds, E-Scooter und andere zulassungsfreie Kraftfahrzeuge mit blauen Kennzeichen ausgerüstet sein. Andernfalls drohen empfindliche Strafen wegen fehlendem Versicherungsschutz.
Derartige Klein-Kraftfahrzeuge sind in der Regel nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet. Die Betriebserlaubnis des Herstellers zusammen mit dem kleinen Versicherungskennzeichengenügen als Nachweis bei der Fahrt auf öffentlichen Straßen genügt. In diese Kategorie fallen Kleinkrafträder sowie Quads und Trikes mit nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Dazu gehören auch sogenannte S-Pedelecs, bei denen die Tretunterstützung des Motors auch jenseits von 25 km/h noch aktiv ist bzw. die motorgetrieben ohne eigenes Kurbeln zwischen 6 km/h bis zu 45 km/h schnell sind.
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Text: Autoren-Union Mobilität
Foto: Babboe
Rahmenbrüche - Verkaufsstopp für Babboe-Lastenräder
Stadthagen, Lk. Schaumburg (NI), 18.02.2024
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken hat die niederländische Verbraucherschutzbehörde den Verkauf von Lastenrädern des Herstellers Babboe auf dem Heimatmarkt untersagt. Dies berichten Spiegel online und andere Medien. Das niederländische Unternehmen soll daraufhin selbst auch in Deutschland den Verkauf freiwillig gestoppt haben. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) rät Babboe-Besitzern, die Fahrräder nicht mehr zu benutzen. Babboe will alle betroffenen Kunden informieren und bereitet anch eigenen Angaben eine Rückrufaktion vor. Soweit bekannt ist, handelt es sich um acht Modelle, bei denen es zu Rahmenbrüchen kommen kann. Die niederländischen Behörden werfen der Firma vor, die Vorfälle nicht ordungsgemäß gemeldet zu haben.
Text: Thomas Geisler | pressedienst-fahrrad
Foto: Thomas Geisler | pressedienst-fahrrad
Zehn Gründe, 2024 mehr mit dem Rad zu pendeln
Göttingen, Lk. Göttingen (NI), 14.02.2024
Der pressedienst-fahrrad liefert Argumente, warum man 2024 öfter aufs Rad steigen sollte.
1) Schneller ans Ziel
2) Mehr Spaß im Alltag
3) Gut für die Gesundheit
4) Schont die Umwelt
5) Spart Geld
6) Von Steuervorteilen profitieren
7) Vorteile vom Arbeitgeber sichern
8) Kommunen werden fahrradfreundlicher
9) Neue Wege ausprobieren
10) Markt an Zubehör ist riesig
Die Förderung des Radfahrens darf nicht am Waldrand enden
Göttingen, Lk. Göttingen (NI), 13.02.2024
Nach fast 50 Jahren soll das Bundeswaldgesetz geändert werden. Der im Vorfeld durchgesickerte Entwurf wirft allerdings Fragen auf – insbesondere bei Vertreter:innen der Fahrradbranche. Diese suchen den Dialog mit der Politik und luden zur Diskussionsrunde ein. Der pressedienst-fahrrad war vor Ort.
Ein Ende November 2023 durchgesickerter Referent:innen-Entwurf zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) schürt Befürchtungen in der deutschen Fahrradwelt. Die Nutzung von Wald- und Forstwegen mit dem Fahrrad könnte im Extremfall hierzulande substanziell eingeschränkt oder durch einen Flickenteppich unterschiedlicher Ge- und Verbote behindert werden, so wie es im Nachbarland Österreich der Fall ist.
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