BLAULICHT: Brandschutztechnik

Text: Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Foto: Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Brandschutz in der Personenbeförderung
Berlin (BB), 07.07.2017
Seit dem 15.06.2015 müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Kraftomnibusse nicht nur mit Feuerlöschern, sondern auch mit Brandwarnsystemen für getrennte Räume ausgestattet sein. Kraftomnibusse sind alle Fahrzeuge in der Personenbeförderung, die mehr als acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz aufweisen. Während Kraftomnibusse, die vor diesem Stichtag zugelassen wurden, zumindest über funktionsfähige Feuerlöscher verfügen müssen, basiert in kleinen Bussen und Taxis der aktive Brandschutz unverändert nur auf Freiwilligkeit des Fahrzeughalters. Mehr...



